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Übermittlungsregeln
Die meisten Suchmaschinen besitzen strenge Regeln hinsichtlich der akzeptierten
Art der Websites und der Anzahl der Übermittlungen.
SubmitWolf ist diesbezüglich durch die unten erklärte Politik
der Akzeptierten Verwendung geregelt.
Diese Politik wurden aus gutem Grund festgelegt: bei Verwendung von
SubmitWolf entgegen diesen Regeln wird Ihre IP-Adresse, das URL oder
sonstiges von vielen Suchmaschinen ausgeschlossen.
- Die Verwendung dieses Programms für das SPAMMING von Suchmaschinen
durch Mehrfachübermittlung des gleichen URL ist verboten.
- Das Übermitteln gleicher URL oder ähnlicher Kopien der
gleichen Seite auf dem gleichen Server (auch unter "Spiegelseiten"
bekannt) ist verboten.
- Ein URL kann erneut übermittelt werden, falls eine wesentliche
Änderung des URL-Titels oder des Seiteninhalts vorliegt.
- Die Übermittlungsregeln dürfen nicht zur Förderung
von ungeeigneten Websites für eine Suchmaschine geändert
werden.
- Die Förderung einer Übermittlung an spezifische regionale
Suchmaschinen darf nicht erfolgen, falls Ihre Website nicht in direktem
Zusammenhang mit dieser Region steht. Dies beinhaltet die Übermittlung
von Websites an Suchmaschinen anderer Länder, falls Ihre Website
nichts mit diesem Land zu tun hat.
- Das Übermitteln von mehr als einem URL der gleichen Website
an Suchmaschinen ist nur erlaubt, falls die Seiten nicht miteinander
verbunden sind oder wesentlich unterschiedliche Inhalte besitzen.
- Die am besten geeignete Kategorie muss für Ihr URL gewählt
werden.
- Die Privatausgabe der Software darf nicht für den URL-Übermittlungsdienst
oder die Übermittlung von Websites seitens Dritter verwendet
werden.
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