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Übermittlungsregeln



Die meisten Suchmaschinen besitzen strenge Regeln hinsichtlich der akzeptierten Art der Websites und der Anzahl der Übermittlungen.

SubmitWolf ist diesbezüglich durch die unten erklärte Politik der Akzeptierten Verwendung geregelt.

Diese Politik wurden aus gutem Grund festgelegt: bei Verwendung von SubmitWolf entgegen diesen Regeln wird Ihre IP-Adresse, das URL oder sonstiges von vielen Suchmaschinen ausgeschlossen.

  1. Die Verwendung dieses Programms für das SPAMMING von Suchmaschinen durch Mehrfachübermittlung des gleichen URL ist verboten.

  2. Das Übermitteln gleicher URL oder ähnlicher Kopien der gleichen Seite auf dem gleichen Server (auch unter "Spiegelseiten" bekannt) ist verboten.

  3. Ein URL kann erneut übermittelt werden, falls eine wesentliche Änderung des URL-Titels oder des Seiteninhalts vorliegt.

  4. Die Übermittlungsregeln dürfen nicht zur Förderung von ungeeigneten Websites für eine Suchmaschine geändert werden.

  5. Die Förderung einer Übermittlung an spezifische regionale Suchmaschinen darf nicht erfolgen, falls Ihre Website nicht in direktem Zusammenhang mit dieser Region steht. Dies beinhaltet die Übermittlung von Websites an Suchmaschinen anderer Länder, falls Ihre Website nichts mit diesem Land zu tun hat.

  6. Das Übermitteln von mehr als einem URL der gleichen Website an Suchmaschinen ist nur erlaubt, falls die Seiten nicht miteinander verbunden sind oder wesentlich unterschiedliche Inhalte besitzen.

  7. Die am besten geeignete Kategorie muss für Ihr URL gewählt werden.

  8. Die Privatausgabe der Software darf nicht für den URL-Übermittlungsdienst oder die Übermittlung von Websites seitens Dritter verwendet werden.